Ihre Vorteile als Verwalter
Kein Kautionskonto mehr
Keine Eröffnung, keine Kontoführung, keine Zinsabrechnung, keine Rückgabe – Sie sparen Zeit und Verantwortung.
Entfall der Zins- und Steuerpflichten
Keine Marktzinsermittlung, keine Zinsmitteilung an den Mieter, keine Korrekturen bei Freistellungsaufträgen.
Weniger Buchhaltungsaufwand
Kein Umgang mit Ratenzahlungen, fehlerhaften Verwendungszwecken oder Sammelkonten.
Schnellere Schadensregulierung
Statt Kontoprüfung und Mieterkommunikation reichen Sie eine Abrechnung ein und erhalten das Geld direkt von der Versicherung.
Integriert in Immoware24
Aktivierung im Vertrag, automatische Flyer und Formulare, vordefinierte Prozesse.

Praxis mit Immoware24
Mit Immoware24 integrieren Sie die Mietkautionsversicherung ganz einfach in Ihre Prozesse. In unserem Help Center erklären wir Ihnen kurz, wie einfach die Mietkautionsversicherung sein kann.
Schadenfall einfach abgewickelt
- Sie haben eine Forderung – z. B. wegen Mietrückstand oder Schaden
- Sie dokumentieren die Forderung mit Fotos, Protokollen oder Abrechnungen
- Sie reichen die Unterlagen ein – einfach über ein Online-Formular
- Die Versicherung prüft formal und zahlt bei Anspruch direkt an Sie
- Der Mieter kann Einspruch einlegen – muss dann aber selbst klagen
Das heißt: Sie haben Ihr Geld, bevor gestritten wird. Nicht umgekehrt.
FAQ zur Mietkautionsbürgschaft – Antworten für Verwalter
Weil sie oft mit Mietern ohne Bonität verwechselt werden. In Wahrheit nutzen sie viele bewusst, weil sie ihr Geld nicht binden und Liquidität sichern wollen.
Zusätzlich gab es früher viele schlechte Versicherungsbürgschaftsprodukte, die nicht auf erstes Anfordern waren – sie boten dem Vermieter weniger Sicherheit und führten zu Unsicherheiten im Schadenfall. Wir haben bei der Auswahl der Versicherer auf gute Bedingungen für Verwalter und Vermieter Wert gelegt.
Nutzen Sie gerne unsere Informationsseite für Eigentümer und Vermieter. Außerdem ist auch das o.g. Webinar für Vermieter geeignet.
Der Mieter. Für Sie oder den Eigentümer entstehen keine Kosten.
Empfehlen Sie die bereitgestellte Antragstrecke. Ansonsten prüfen Sie die Versicherung, ob diese Ihren Anforderungen entspricht und Sie diese Bürgschaft akzeptieren müssen. Ein Recht des Mieters auf eine bestimmte Mietkautionsversicherung existiert regelmäßig nicht. Wir arbeiten ausschließlich mit Versicherern, die eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ausstellen. Andere Produkte (z. B. ältere Bürgschaften mit eingeschränkter Abrufbarkeit) können zu Problemen führen.
Bei “Bürgschaft auf erstes Anfordern” sehr sicher. Die Versicherung zahlt nach Schadenmeldung, es sei denn, es liegt ein Rechtsmissbrauch vor. Der Mieter hat weiterhin das Recht, die Forderung des Vermieters gerichtlich prüfen zu lassen. Praktisch dreht sich damit die Klagerichtung um: Nicht mehr Sie als Vermieter müssen überlegen, ob Sie für 200 € vor Gericht ziehen – sondern der Mieter muss aktiv werden, um eine Auszahlung anzufechten. Regelmäßig gelingt dies dem Mieter nicht in der Widerspruchsfrist, so dass er erst nach Auszahlung aktiv werden müsste.
In der Regel ist ein Titel oder Ihr Verzicht nötig, damit Zahlung gestoppt wird. Ansonsten erfolgt Auszahlung.
Nicht automatisch. Nach Schaden kann erneut eine Versicherung abgeschlossen oder Barkaution verlangt werden. Der Klageweg steht dem Mieter danach zwar offen, aber er muss dann die Entscheidung treffen, ob er den gerichtlichen Streit suchen möchte.
Haftung für falsche Zinsabrechnung, fehlende Zinsmitteilung, fehlerhafte Buchung oder fehlende Trennung der Kaution vom Vermögen.
Es gibt Obergrenzen für die abgesicherte Kautionssumme. Die genaue Höhe variiert je nach Versicherung.
In der Regel können Mieterinnen und Mieter die Bürgschaft beantragen. Vermieter oder Hausverwaltungen können häufig ebenfalls eine Beantragung anstoßen bzw. eine Einladung versenden.
Eine Kündigung ist grundsätzlich jederzeit durch Rückgabe der Bürgschaft möglich. Sie als Verwalter entscheiden aber, nach den üblichen gesetzlichen Regelungen, wann Sie diese zurück geben.
Ja, ein Wechsel von Barkaution zu Bürgschaft ist grundsätzlich möglich. Der Mieter muss dem Tausch zustimmen. Nach Übergabe der Bürgschaftsurkunde kann die bisher hinterlegte Barkaution zurückgezahlt werden.

Unsere Anbieter
Bei der Auswahl unserer Versicherungspartner haben wir bewusst auf Bedingungen geachtet, die für Sie als Verwalter und für Ihre Eigentümer relevant sind: Dazu gehören z. B. Bürgschaften auf erstes Anfordern, eine BaFin-regulierte Versicherung, transparente Prozesse sowie ein reibungsloser Schadenablauf.
Gleichzeitig ist uns wichtig, dass auch die Mieter eine einfache und kostengünstige Lösung nutzen können – mit digitalem Abschluss und klarer Kommunikation.
Das Ergebnis: eine professionelle, standardisierte Lösung, die sich einfach in Ihre Abläufe integrieren lässt – und allen Beteiligten Sicherheit gibt.
