Mietkautionsversicherung – Weniger Aufwand, weniger Risiko. Mehr Effizienz für Ihre Verwaltung.

Ab sofort finden Sie diese Funktion in Immoware24. Erfahren Sie in zudem in unserem Webinar "Stressfaktor Mietkaution", auf was Sie bei Kautionen achten müssen. Mit dem Gutscheincode "MIETKAUTION" statt 69€ kostenlos.

Ihre Vorteile als Verwalter

Die Mietkautionsversicherung bietet Verwaltern eine sofortige, sichere Absicherung ohne Einzahlungsverzug, keinen Aufwand oder Streit bei der Rückzahlung und keine Risiken durch Verzinsung oder Anlage der Kaution.
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Kein Kautionskonto mehr

Keine Eröffnung, keine Kontoführung, keine Zinsabrechnung, keine Rückgabe – Sie sparen Zeit und Verantwortung.

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Entfall der Zins- und Steuerpflichten

Keine Marktzinsermittlung, keine Zinsmitteilung an den Mieter, keine Korrekturen bei Freistellungsaufträgen.

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Weniger Buchhaltungsaufwand

Kein Umgang mit Ratenzahlungen, fehlerhaften Verwendungszwecken oder Sammelkonten.

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Schnellere Schadensregulierung

Statt Kontoprüfung und Mieterkommunikation reichen Sie eine Abrechnung ein und erhalten das Geld direkt von der Versicherung.

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Integriert in Immoware24

Aktivierung im Vertrag, automatische Flyer und Formulare, vordefinierte Prozesse.

Webinar Stressfaktor Mietkaution - jetzt gratis buchen

Erfahren Sie in unserem Webinar "Stressfaktor Mietkaution", auf was Sie bei Kautionen achten müssen, welche Haftungsrisiken entstehen und wie Ihnen eine Kautionsversicherung helfen kann. Mit dem Gutscheincode "MIETKAUTION" statt 69€ kostenlos.
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Schadenfall abgewickelt - so einfach geht's

  • Sie haben eine Forderung – z. B. wegen Mietrückstand oder Schaden
  • Sie dokumentieren die Forderung mit Fotos, Protokollen oder Abrechnungen
  • Sie reichen die Unterlagen ein – einfach über ein Online-Formular
  • Die Versicherung prüft formal und zahlt bei Anspruch direkt an Sie
  • Der Mieter kann Einspruch einlegen – muss dann aber selbst klagen

Das heißt: Sie haben Ihr Geld, bevor gestritten wird. Nicht umgekehrt.

 

Praxis mit Immoware24

Mit Immoware24 integrieren Sie die Mietkautionsversicherung ganz einfach in Ihre Prozesse. In unserem Help Center erklären wir Ihnen kurz, wie einfach die Mietkautionsversicherung sein kann.

zur Anleitung

Unsere Anbieter

Bei der Auswahl unserer Versicherungspartner haben wir bewusst auf Bedingungen geachtet, die für Sie als Verwalter und für Ihre Eigentümer relevant sind

Dazu gehören z. B. Bürgschaften auf erstes Anfordern, eine BaFin-regulierte Versicherung, transparente Prozesse sowie ein reibungsloser Schadenablauf.
Gleichzeitig ist uns wichtig, dass auch die Mieter eine einfache und kostengünstige Lösung nutzen können – mit digitalem Abschluss und klarer Kommunikation.
Das Ergebnis: eine professionelle, standardisierte Lösung, die sich einfach in Ihre Abläufe integrieren lässt – und allen Beteiligten Sicherheit gibt.

Hier finden Sie eine Anbieterübersicht. 

FAQs

FAQ zur Mietkautionsbürgschaft – Antworten für Verwalter

Warum haben Kautionsversicherungen manchmal einen schlechten Ruf?
add

Der Begriff „Mietkautionsversicherung” ist eigentlich irreführend – es handelt sich um eine Kautionsbürgschaft.

Der schlechte Ruf stammt von Produkten, die keine echte „Bürgschaft auf erstes Anfordern” waren. Dort konnte die Versicherung erst prüfen, dann zahlen – oder auch nicht.

Unsere vorgeschlagenen Kautionsbürgschaften zahlen auf erste Anforderung.

Welche Argumente gibt es für Vermieter und Eigentümer?
add

1. Höhere Sicherheit
Eine Bürgschaft der Versicherung ist belastbarer als eine Barkaution, die vom Mieter abhängt – auch bei Insolvenz.

2. Schnellere Regulierung
Geld in etwa 14 Tagen statt Monate Rechtsweg. Sie müssen nicht überlegen, ob sich der Anwalt wegen 400 € lohnt.

3. Kein Haftungsrisiko mehr
Die fehlerhafte Kautionsverwaltung (Zinsen, Anlage, Abrechnung) entfällt komplett.

4. Schnellere Neuvermietung
Größerer Interessentenkreis, weil Mieter keine 3 Monatsmieten aufbringen müssen.

 

Nutzen Sie gerne unsere Informationsseite für Eigentümer und Vermieter. Außerdem ist auch das o.g. Webinar für Vermieter geeignet.

Wer zahlt die Prämie?
add

Der Mieter. Für Verwalter und Eigentümer entstehen keine Kosten.

Die Jahresprämie liegt je nach Anbieter bei etwa 5% der Kautionssumme. Bei 3.000 € Kaution also rund 150 € pro Jahr.

Für viele Mieter ist das günstiger als 3.000 € auf einmal – bzw. in drei Raten – aufzubringen.

Was, wenn der Mieter eine andere Versicherung nutzen möchte?
add

Grundsätzlich möglich – aber prüfen Sie die Bürgschaftsurkunde.

Entscheidend ist, ob die Bürgschaft „auf erstes Anfordern” gilt. Leider steht das selten so klar drin – die Formulierungen sind oft juristisch verklausuliert.

Bei falscher Formulierung kann die Versicherung erst prüfen, dann zahlen. Das dauert – und im Zweifel streiten Sie doch.

Unsere Empfehlung: Verweisen Sie auf unsere Antragsstrecke. Dann wissen Sie sicher, dass die Bürgschaft passt – ohne Kleingedrucktes prüfen zu müssen.

Wie sicher ist die Versicherung?
add

Sehr sicher – wenn es eine echte „Bürgschaft auf erstes Anfordern” ist.

Die Versicherung zahlt nach Schadenmeldung, sofern keine offensichtlich rechtswidrige Forderung vorliegt oder bereits ein gegenteiliger Titel besteht.

Was das konkret bedeutet? Siehe die nächsten beiden Fragen.

Wie läuft ein Schadensfall ab?
add

Schnell und ohne Gericht, im Rahmen der hinterlegten Bürgschaft.

1. Sie können sich mit dem Mieter nicht einigen (Schäden, offene Nebenkosten, etc.)
2. Sie melden den Schaden bei der Versicherung (Urkunde, Protokoll, Nachweise)
3. Die Versicherung prüft, der Mieter erhält eine Stellungnahmefrist
4. Auszahlung in etwa 14 Tagen

Wichtig: Einfaches Bestreiten durch den Mieter hat keinen Einfluss auf die Auszahlung. Nur ein gerichtliches Urteil oder Gutachten, das die Forderung ausdrücklich untersagt, kann die Auszahlung stoppen.

Das heißt: Der Mieter behauptet, der Schaden sei überzogen? Zahlung erfolgt. Der Mieter meint, die Nebenkostenabrechnung sei falsch? Zahlung erfolgt. Der Mieter ist nach Auszug nicht erreichbar? Zahlung erfolgt.

Der Unterschied zur Barkaution: Dort widerspricht der Mieter, Sie beauftragen einen Anwalt, warten auf Gerichtstermine – und fragen sich bei 400 € Schaden, ob sich das lohnt.

Mit der Kautionsbürgschaft dreht sich das um: Sie haben Ihr Geld, der Mieter muss aktiv werden.

Das gilt, sofern keine offensichtlich rechtswidrige Forderung vorliegt oder bereits ein gegenteiliger Titel besteht.

Was passiert, wenn der Mieter kündigt, nicht zahlt oder insolvent wird?
add

Nichts – für Sie. Die Bürgschaft gilt, solange Sie die Urkunde rechtmäßig in Händen halten.

– Mieter zahlt Prämie nicht? Keine Auswirkung.
– Mieter kündigt die Versicherung? Geht nur mit Ihrer Zustimmung.
– Mieter zieht aus? Bürgschaft gilt bis zur Rückgabe.
– Mieter wird insolvent? Versicherung zahlt trotzdem.

Das ist der entscheidende Unterschied zur klassischen Bürgschaft: Dort hängt alles vom Bürgen ab. Mit der Kautionsbürgschaft haben Sie einen solventen Partner – die Versicherung.

Kann der Anspruch wieder aufgefüllt werden?
add

Nicht automatisch. Nach Schaden kann erneut eine Versicherung abgeschlossen oder Barkaution verlangt werden. Der Klageweg steht dem Mieter danach zwar offen, aber er muss dann die Entscheidung treffen, ob er den gerichtlichen Streit suchen möchte.

Welche Risiken entfallen konkret?
add

Haftung für falsche Zinsabrechnung, fehlende Zinsmitteilung, fehlerhafte Buchung oder fehlende Trennung der Kaution vom Vermögen.

Wie hoch darf die Kautionssumme sein?
add

Es gibt Obergrenzen für die abgesicherte Kautionssumme. Die genaue Höhe variiert je nach Versicherung. Details siehe auf unserer Anbieter übersicht

Wer kann eine Kautionsbürgschaft beantragen?
add

In der Regel können Mieterinnen und Mieter die Bürgschaft beantragen. Vermieter oder Hausverwaltungen können häufig ebenfalls eine Beantragung anstoßen bzw. eine Einladung versenden.

Wann kann ich die Bürgschaft kündigen?
add

Eine Kündigung ist grundsätzlich jederzeit durch Rückgabe der Bürgschaft möglich. Sie als Verwalter entscheiden aber, nach den üblichen gesetzlichen Regelungen, wann Sie diese zurück geben. 

Kann ich eine Bürgschaft auch in einem bestehenden Mietverhältnis abschließen?
add

Ja, ein Wechsel von Barkaution zu Bürgschaft ist grundsätzlich möglich. Der Mieter muss dem Tausch zustimmen. Nach Übergabe der Bürgschaftsurkunde kann die bisher hinterlegte Barkaution zurückgezahlt werden.

Wie viel Aufwand habe ich als Verwalter?
add

Aufwand: Minimal.

– Urkunde entgegennehmen und ablegen
– Im Schadenfall: Formular ausfüllen, Nachweise beifügen, Urkunde einreichen

Was entfällt: Kautionskonto führen, Zinsen berechnen, Zinsmitteilungen versenden, Anlage dokumentieren, Rückzahlung abrechnen.

Kosten: Keine.

Die Prämie zahlt der Mieter. Für Sie entstehen keine Kosten.