Ihre Vorteile als Verwalter
Kein Kautionskonto mehr
Keine Eröffnung, keine Kontoführung, keine Zinsabrechnung, keine Rückgabe – Sie sparen Zeit und Verantwortung.
Entfall der Zins- und Steuerpflichten
Keine Marktzinsermittlung, keine Zinsmitteilung an den Mieter, keine Korrekturen bei Freistellungsaufträgen.
Weniger Buchhaltungsaufwand
Kein Umgang mit Ratenzahlungen, fehlerhaften Verwendungszwecken oder Sammelkonten.
Schnellere Schadensregulierung
Statt Kontoprüfung und Mieterkommunikation reichen Sie eine Abrechnung ein und erhalten das Geld direkt von der Versicherung.
Integriert in Immoware24
Aktivierung im Vertrag, automatische Flyer und Formulare, vordefinierte Prozesse.

Webinar Stressfaktor Mietkaution - jetzt gratis buchen

Schadenfall abgewickelt - so einfach geht's
- Sie haben eine Forderung – z. B. wegen Mietrückstand oder Schaden
- Sie dokumentieren die Forderung mit Fotos, Protokollen oder Abrechnungen
- Sie reichen die Unterlagen ein – einfach über ein Online-Formular
- Die Versicherung prüft formal und zahlt bei Anspruch direkt an Sie
- Der Mieter kann Einspruch einlegen – muss dann aber selbst klagen
Das heißt: Sie haben Ihr Geld, bevor gestritten wird. Nicht umgekehrt.

Praxis mit Immoware24
Mit Immoware24 integrieren Sie die Mietkautionsversicherung ganz einfach in Ihre Prozesse. In unserem Help Center erklären wir Ihnen kurz, wie einfach die Mietkautionsversicherung sein kann.
Unsere Anbieter
Dazu gehören z. B. Bürgschaften auf erstes Anfordern, eine BaFin-regulierte Versicherung, transparente Prozesse sowie ein reibungsloser Schadenablauf.
Gleichzeitig ist uns wichtig, dass auch die Mieter eine einfache und kostengünstige Lösung nutzen können – mit digitalem Abschluss und klarer Kommunikation.
Das Ergebnis: eine professionelle, standardisierte Lösung, die sich einfach in Ihre Abläufe integrieren lässt – und allen Beteiligten Sicherheit gibt.
FAQ zur Mietkautionsbürgschaft – Antworten für Verwalter
Der Begriff „Mietkautionsversicherung” ist eigentlich irreführend – es handelt sich um eine Kautionsbürgschaft.
Der schlechte Ruf stammt von Produkten, die keine echte „Bürgschaft auf erstes Anfordern” waren. Dort konnte die Versicherung erst prüfen, dann zahlen – oder auch nicht.
Unsere vorgeschlagenen Kautionsbürgschaften zahlen auf erste Anforderung.
1. Höhere Sicherheit
Eine Bürgschaft der Versicherung ist belastbarer als eine Barkaution, die vom Mieter abhängt – auch bei Insolvenz.
2. Schnellere Regulierung
Geld in etwa 14 Tagen statt Monate Rechtsweg. Sie müssen nicht überlegen, ob sich der Anwalt wegen 400 € lohnt.
3. Kein Haftungsrisiko mehr
Die fehlerhafte Kautionsverwaltung (Zinsen, Anlage, Abrechnung) entfällt komplett.
4. Schnellere Neuvermietung
Größerer Interessentenkreis, weil Mieter keine 3 Monatsmieten aufbringen müssen.
Nutzen Sie gerne unsere Informationsseite für Eigentümer und Vermieter. Außerdem ist auch das o.g. Webinar für Vermieter geeignet.
Der Mieter. Für Verwalter und Eigentümer entstehen keine Kosten.
Die Jahresprämie liegt je nach Anbieter bei etwa 5% der Kautionssumme. Bei 3.000 € Kaution also rund 150 € pro Jahr.
Für viele Mieter ist das günstiger als 3.000 € auf einmal – bzw. in drei Raten – aufzubringen.
Grundsätzlich möglich – aber prüfen Sie die Bürgschaftsurkunde.
Entscheidend ist, ob die Bürgschaft „auf erstes Anfordern” gilt. Leider steht das selten so klar drin – die Formulierungen sind oft juristisch verklausuliert.
Bei falscher Formulierung kann die Versicherung erst prüfen, dann zahlen. Das dauert – und im Zweifel streiten Sie doch.
Unsere Empfehlung: Verweisen Sie auf unsere Antragsstrecke. Dann wissen Sie sicher, dass die Bürgschaft passt – ohne Kleingedrucktes prüfen zu müssen.
Sehr sicher – wenn es eine echte „Bürgschaft auf erstes Anfordern” ist.
Die Versicherung zahlt nach Schadenmeldung, sofern keine offensichtlich rechtswidrige Forderung vorliegt oder bereits ein gegenteiliger Titel besteht.
Was das konkret bedeutet? Siehe die nächsten beiden Fragen.
Schnell und ohne Gericht, im Rahmen der hinterlegten Bürgschaft.
1. Sie können sich mit dem Mieter nicht einigen (Schäden, offene Nebenkosten, etc.)
2. Sie melden den Schaden bei der Versicherung (Urkunde, Protokoll, Nachweise)
3. Die Versicherung prüft, der Mieter erhält eine Stellungnahmefrist
4. Auszahlung in etwa 14 Tagen
Wichtig: Einfaches Bestreiten durch den Mieter hat keinen Einfluss auf die Auszahlung. Nur ein gerichtliches Urteil oder Gutachten, das die Forderung ausdrücklich untersagt, kann die Auszahlung stoppen.
Das heißt: Der Mieter behauptet, der Schaden sei überzogen? Zahlung erfolgt. Der Mieter meint, die Nebenkostenabrechnung sei falsch? Zahlung erfolgt. Der Mieter ist nach Auszug nicht erreichbar? Zahlung erfolgt.
Der Unterschied zur Barkaution: Dort widerspricht der Mieter, Sie beauftragen einen Anwalt, warten auf Gerichtstermine – und fragen sich bei 400 € Schaden, ob sich das lohnt.
Mit der Kautionsbürgschaft dreht sich das um: Sie haben Ihr Geld, der Mieter muss aktiv werden.
Das gilt, sofern keine offensichtlich rechtswidrige Forderung vorliegt oder bereits ein gegenteiliger Titel besteht.
Nichts – für Sie. Die Bürgschaft gilt, solange Sie die Urkunde rechtmäßig in Händen halten.
– Mieter zahlt Prämie nicht? Keine Auswirkung.
– Mieter kündigt die Versicherung? Geht nur mit Ihrer Zustimmung.
– Mieter zieht aus? Bürgschaft gilt bis zur Rückgabe.
– Mieter wird insolvent? Versicherung zahlt trotzdem.
Das ist der entscheidende Unterschied zur klassischen Bürgschaft: Dort hängt alles vom Bürgen ab. Mit der Kautionsbürgschaft haben Sie einen solventen Partner – die Versicherung.
Nicht automatisch. Nach Schaden kann erneut eine Versicherung abgeschlossen oder Barkaution verlangt werden. Der Klageweg steht dem Mieter danach zwar offen, aber er muss dann die Entscheidung treffen, ob er den gerichtlichen Streit suchen möchte.
Haftung für falsche Zinsabrechnung, fehlende Zinsmitteilung, fehlerhafte Buchung oder fehlende Trennung der Kaution vom Vermögen.
Es gibt Obergrenzen für die abgesicherte Kautionssumme. Die genaue Höhe variiert je nach Versicherung. Details siehe auf unserer Anbieter übersicht
In der Regel können Mieterinnen und Mieter die Bürgschaft beantragen. Vermieter oder Hausverwaltungen können häufig ebenfalls eine Beantragung anstoßen bzw. eine Einladung versenden.
Eine Kündigung ist grundsätzlich jederzeit durch Rückgabe der Bürgschaft möglich. Sie als Verwalter entscheiden aber, nach den üblichen gesetzlichen Regelungen, wann Sie diese zurück geben.
Ja, ein Wechsel von Barkaution zu Bürgschaft ist grundsätzlich möglich. Der Mieter muss dem Tausch zustimmen. Nach Übergabe der Bürgschaftsurkunde kann die bisher hinterlegte Barkaution zurückgezahlt werden.
Aufwand: Minimal.
– Urkunde entgegennehmen und ablegen
– Im Schadenfall: Formular ausfüllen, Nachweise beifügen, Urkunde einreichen
Was entfällt: Kautionskonto führen, Zinsen berechnen, Zinsmitteilungen versenden, Anlage dokumentieren, Rückzahlung abrechnen.
Kosten: Keine.
Die Prämie zahlt der Mieter. Für Sie entstehen keine Kosten.
