Mietkautionsversicherung – Weniger Aufwand, weniger Risiko. Mehr Effizienz für Ihre Verwaltung.

Ab sofort finden Sie diese Funktion in Immoware24. Erfahren Sie in zudem in unserem Webinar "Stressfaktor Mietkaution", auf was Sie bei Kautionen achten müssen. Mit dem Gutscheincode "MIETKAUTION" statt 69€ kostenlos.

Ihre Vorteile als Verwalter

Die Mietkautionsversicherung bietet Verwaltern eine sofortige, sichere Absicherung ohne Einzahlungsverzug, keinen Aufwand oder Streit bei der Rückzahlung und keine Risiken durch Verzinsung oder Anlage der Kaution.
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Kein Kautionskonto mehr

Keine Eröffnung, keine Kontoführung, keine Zinsabrechnung, keine Rückgabe – Sie sparen Zeit und Verantwortung.

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Entfall der Zins- und Steuerpflichten

Keine Marktzinsermittlung, keine Zinsmitteilung an den Mieter, keine Korrekturen bei Freistellungsaufträgen.

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Weniger Buchhaltungsaufwand

Kein Umgang mit Ratenzahlungen, fehlerhaften Verwendungszwecken oder Sammelkonten.

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Schnellere Schadensregulierung

Statt Kontoprüfung und Mieterkommunikation reichen Sie eine Abrechnung ein und erhalten das Geld direkt von der Versicherung.

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Integriert in Immoware24

Aktivierung im Vertrag, automatische Flyer und Formulare, vordefinierte Prozesse.

Webinar Stressfaktor Mietkaution - jetzt gratis buchen

Erfahren Sie in unserem Webinar "Stressfaktor Mietkaution", auf was Sie bei Kautionen achten müssen, welche Haftungsrisiken entstehen und wie Ihnen eine Kautionsversicherung helfen kann. Mit dem Gutscheincode "MIETKAUTION" statt 69€ kostenlos.
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Schadenfall abgewickelt - so einfach geht's

  • Sie haben eine Forderung – z. B. wegen Mietrückstand oder Schaden
  • Sie dokumentieren die Forderung mit Fotos, Protokollen oder Abrechnungen
  • Sie reichen die Unterlagen ein – einfach über ein Online-Formular
  • Die Versicherung prüft formal und zahlt bei Anspruch direkt an Sie
  • Der Mieter kann Einspruch einlegen – muss dann aber selbst klagen

Das heißt: Sie haben Ihr Geld, bevor gestritten wird. Nicht umgekehrt.

 

Praxis mit Immoware24

Mit Immoware24 integrieren Sie die Mietkautionsversicherung ganz einfach in Ihre Prozesse. In unserem Help Center erklären wir Ihnen kurz, wie einfach die Mietkautionsversicherung sein kann.

zur Anleitung

Unsere Anbieter

Bei der Auswahl unserer Versicherungspartner haben wir bewusst auf Bedingungen geachtet, die für Sie als Verwalter und für Ihre Eigentümer relevant sind

Dazu gehören z. B. Bürgschaften auf erstes Anfordern, eine BaFin-regulierte Versicherung, transparente Prozesse sowie ein reibungsloser Schadenablauf.
Gleichzeitig ist uns wichtig, dass auch die Mieter eine einfache und kostengünstige Lösung nutzen können – mit digitalem Abschluss und klarer Kommunikation.
Das Ergebnis: eine professionelle, standardisierte Lösung, die sich einfach in Ihre Abläufe integrieren lässt – und allen Beteiligten Sicherheit gibt.

Hier finden Sie eine Anbieterübersicht. 

FAQs

FAQ zur Mietkautionsbürgschaft – Antworten für Verwalter

Warum haben Kautionsversicherungen manchmal einen schlechten Ruf?
add

Weil sie oft mit Mietern ohne Bonität verwechselt werden. In Wahrheit nutzen sie viele bewusst, weil sie ihr Geld nicht binden und Liquidität sichern wollen.

Zusätzlich gab es früher viele schlechte Versicherungsbürgschaftsprodukte, die nicht auf erstes Anfordern waren – sie boten dem Vermieter weniger Sicherheit und führten zu Unsicherheiten im Schadenfall. Wir haben bei der Auswahl der Versicherer auf gute Bedingungen für Verwalter und Vermieter Wert gelegt.

Welche Argumente gibt es für Vermieter?
add

Nutzen Sie gerne unsere Informationsseite für Eigentümer und Vermieter. Außerdem ist auch das o.g. Webinar für Vermieter geeignet.

Wer zahlt die Prämie?
add

Der Mieter. Für Sie oder den Eigentümer entstehen keine Kosten.

Was, wenn der Mieter eine andere Versicherung nutzt?
add

Empfehlen Sie die bereitgestellte Antragstrecke. Ansonsten prüfen Sie die Versicherung, ob diese Ihren Anforderungen entspricht und Sie diese Bürgschaft akzeptieren müssen. Ein Recht des Mieters auf eine bestimmte Mietkautionsversicherung existiert regelmäßig nicht.  Wir arbeiten ausschließlich mit Versicherern, die eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ausstellen. Andere Produkte (z. B. ältere Bürgschaften mit eingeschränkter Abrufbarkeit) können zu Problemen führen.

Wie sicher ist die Versicherung?
add

Bei “Bürgschaft auf erstes Anfordern” sehr sicher. Die Versicherung zahlt nach Schadenmeldung, es sei denn, es liegt ein Rechtsmissbrauch vor. Der Mieter hat weiterhin das Recht, die Forderung des Vermieters gerichtlich prüfen zu lassen. Praktisch dreht sich damit die Klagerichtung um: Nicht mehr Sie als Vermieter müssen überlegen, ob Sie für 200 € vor Gericht ziehen – sondern der Mieter muss aktiv werden, um eine Auszahlung anzufechten. Regelmäßig gelingt dies dem Mieter nicht in der Widerspruchsfrist, so dass er erst nach Auszahlung aktiv werden müsste.

Was passiert, wenn ein Einspruch eingelegt wird?
add

In der Regel ist ein Titel oder Ihr Verzicht nötig, damit Zahlung gestoppt wird. Ansonsten erfolgt Auszahlung.

Kann der Anspruch wieder aufgefüllt werden?
add

Nicht automatisch. Nach Schaden kann erneut eine Versicherung abgeschlossen oder Barkaution verlangt werden. Der Klageweg steht dem Mieter danach zwar offen, aber er muss dann die Entscheidung treffen, ob er den gerichtlichen Streit suchen möchte.

Welche Risiken entfallen konkret?
add

Haftung für falsche Zinsabrechnung, fehlende Zinsmitteilung, fehlerhafte Buchung oder fehlende Trennung der Kaution vom Vermögen.

Wie hoch darf die Kautionssumme sein?
add

Es gibt Obergrenzen für die abgesicherte Kautionssumme. Die genaue Höhe variiert je nach Versicherung.

Wer kann eine Kautionsbürgschaft beantragen?
add

In der Regel können Mieterinnen und Mieter die Bürgschaft beantragen. Vermieter oder Hausverwaltungen können häufig ebenfalls eine Beantragung anstoßen bzw. eine Einladung versenden.

Wann kann ich die Bürgschaft kündigen?
add

Eine Kündigung ist grundsätzlich jederzeit durch Rückgabe der Bürgschaft möglich. Sie als Verwalter entscheiden aber, nach den üblichen gesetzlichen Regelungen, wann Sie diese zurück geben. 

Kann ich eine Bürgschaft auch in einem bestehenden Mietverhältnis abschließen?
add

Ja, ein Wechsel von Barkaution zu Bürgschaft ist grundsätzlich möglich. Der Mieter muss dem Tausch zustimmen. Nach Übergabe der Bürgschaftsurkunde kann die bisher hinterlegte Barkaution zurückgezahlt werden.