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Mietkautionsversicherung – Sicherheit für Ihre Immobilie.

Als Eigentümer oder Vermieter suchen Sie eine einfache und sichere Absicherung für Ihre Immobilie. Die Mietkautionsversicherung bietet Ihnen volle Sicherheit – ohne Einzahlungsverzug, ohne Streit bei Auszug, ohne Risiken bei Zins oder Anlage. Statt einer Barkaution übernimmt eine Versicherung die Haftung für mögliche Forderungen aus dem Mietverhältnis.
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Ihre Vorteile als Vermieter

Volle Kautionshöhe sofort
Kein Warten auf Ratenzahlung oder verspätete Einzahlung. Die volle Summe steht ab Mietbeginn als Sicherheit bereit.


Schneller Zugriff im Schadenfall
Bei einer “Bürgschaft auf erstes Anfordern” erhalten Sie das Geld direkt von der Versicherung – ohne Zustimmung oder Urteil.


Bonitätsgeprüfter Mieter
Nur solvente Mieter erhalten eine Versicherung. Sie profitieren von einer vorab geprüften Bonität.


Weniger rechtliche Risiken
Keine Anlagepflicht, keine Zinsberechnung, kein Risiko durch fehlerhafte Kautionsverwaltung.


Besser als private Bürgschaften
Versicherungen sind formal klar geregelt, jederzeit erreichbar und leistungsstark. Keine unklare Haftung wie bei privaten Bürgschaften.

Schadenfall einfach abgewickelt

  1. Sie haben eine Forderung – z. B. wegen Mietrückstand oder Schaden
  2. Sie dokumentieren die Forderung mit Fotos, Protokollen oder Abrechnungen
  3. Sie reichen die Unterlagen ein – einfach über ein Online-Formular
  4. Die Versicherung prüft formal und zahlt bei Anspruch direkt an Sie
  5. Der Mieter kann Einspruch einlegen – muss dann aber selbst klagen

Das heißt: Sie haben Ihr Geld, bevor gestritten wird. Nicht umgekehrt.

Sie möchten mehr über Mietkautionen erfahren?

In unserem Webinar erfahren Sie, welche Herausforderungen die klassische Barkaution mit sich bringt – und wie Sie mit der richtigen Versicherungslösung Aufwand reduzieren und Risiken vermeiden können.

Mit dem Gutscheincode „Vermietersicherheit“ können Sie kostenlos teilnehmen.

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Praktischer Ablauf

  • Die Versicherung kann direkt über Ihre Verwaltung eingebunden werden
  • Im Mietvertrag wird die Kautionsversicherung als akzeptierte Form aufgenommen
  • Der Mieter nutzt den bereitgestellten Link für die Antragstellung
  • Die Urkunde wird digital oder in Papierform hinterlegt
  • Details zu den Vorteilen als Verwalter und wie Sie in Immoware24 die Mietkaution ganz einfach anbieten finden Sie hier
FAQs

FAQ zur Mietkautionsbürgschaft – Antworten für Vermieter

Warum haben Kautionsversicherungen manchmal einen schlechten Ruf?
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Weil sie oft mit Mietern ohne Bonität verwechselt werden. In Wahrheit nutzen sie viele bewusst, weil sie ihr Geld nicht binden und Liquidität sichern wollen.

Zusätzlich gab es früher viele schlechte Versicherungsbürgschaftsprodukte, die nicht auf erstes Anfordern waren – sie boten dem Vermieter weniger Sicherheit und führten zu Unsicherheiten im Schadenfall. Wir haben bei der Auswahl der Versicherer auf gute Bedingungen für Verwalter und Vermieter Wert gelegt.

Wie sicher ist die Versicherung?
add

Bei “Bürgschaft auf erstes Anfordern” sehr sicher. Die Versicherung zahlt nach Schadenmeldung, es sei denn, es liegt ein Rechtsmissbrauch vor. Der Mieter hat weiterhin das Recht, die Forderung des Vermieters gerichtlich prüfen zu lassen. Praktisch dreht sich damit die Klagerichtung um: Nicht mehr Sie als Vermieter müssen überlegen, ob Sie für 200 € vor Gericht ziehen – sondern der Mieter muss aktiv werden, um eine Auszahlung anzufechten. Regelmäßig gelingt dies dem Mieter nicht in der Widerspruchsfrist, so dass er erst nach Auszahlung aktiv werden müsste.

Kann der Anspruch wieder aufgefüllt werden?
add

Nicht automatisch. Nach Schaden kann erneut eine Versicherung abgeschlossen oder Barkaution verlangt werden.

Welche Risiken entfallen konkret?
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Haftung für falsche Zinsabrechnung, fehlende Zinsmitteilung, fehlerhafte Buchung oder fehlende Trennung der Kaution vom Vermögen.

Wie hoch darf die Kautionssumme sein?
add

Es gibt Obergrenzen für die abgesicherte Kautionssumme. Die genaue Höhe variiert je nach Versicherung.

Wer kann eine Kautionsbürgschaft beantragen?
add

In der Regel können Mieterinnen und Mieter die Bürgschaft beantragen. Vermieter oder Hausverwaltungen können häufig ebenfalls eine Beantragung anstoßen bzw. eine Einladung versenden.

Wann kann ich die Bürgschaft kündigen?
add

Eine Kündigung ist grundsätzlich jederzeit durch Rückgabe der Bürgschaft möglich. Sie als Vermieter entscheiden aber, nach den üblichen gesetzlichen Regelungen, wann Sie diese zurück geben. 

Kann ich eine Bürgschaft auch in einem bestehenden Mietverhältnis abschließen?
add

Ja, ein Wechsel von Barkaution zu Bürgschaft ist grundsätzlich möglich. Der Mieter muss dem Tausch zustimmen. Nach Übergabe der Bürgschaftsurkunde kann die bisher hinterlegte Barkaution zurückgezahlt werden.

Unsere Anbieter

Bei der Auswahl unserer Anbieter haben wir besonders darauf geachtet, dass die Kautionsversicherung auch aus Vermietersicht überzeugt:
Schnelle Auszahlung im Schadenfall (Bürgschaft auf erstes Anfordern), klare Vertragsbedingungen und ein verlässlicher, BaFin-regulierter Versicherer sorgen für Sicherheit.
Gleichzeitig profitieren Ihre Mieter von einem einfachen, digitalen Abschlussprozess und einem fairen Preis.
So entsteht eine moderne Lösung, die Aufwand und Risiko reduziert – für beide Seiten.

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