Hausgeldabrechnungen für Eigentümer

Übersichtlich. Korrekt. Sicher.

Mit Immoware24 erfolgt die Abrechnung der Hausgelder zusätzlich nach den neuen Anforderungen der aktuellen BGH-Urteile vom Februar und März 2012, das bedeutet konkret:

Hausgeld-Einzelabrechnungen nach tatsächlich verbrauchtem Brennstoff

In Umsetzung des BGH-Urteils V ZR 251/10 vom 17.02.2012 werden in den Einzelabrechnungen die Heizkosten des tatsächlich verbrauchten Brennstoffs gegenüber den Eigentümern abgerechnet. Eine Zusammenfassung der umgelegten Kosten wird als „Übersicht“ dargestellt. Dagegen werden die tatsächlich geleisteten Zahlungen im Abrechnungszeitraum in der „Gesamtabrechnung“ wie folgt zusammengefasst: Neben

  • der Abrechnung des Geldvermögens der WEG (Nullsummenabgleich) erfolgt auch ein Ausweis der noch offenen Posten und
  • die „Erläuterung zu Abweichungen“ zwischen erfolgten Zahlungen (Gesamtabrechnung) und umgelegten Kosten (Einzelabrechnungen).
Detaillierter Ausweis der neuen Bestandteile in der Hausgeld-Einzelabrechnung

Hausgeldabrechnung mit Ausweis der Abrechnungsspitze

In Umsetzung des BGH-Urteils V ZR 147/11 vom 9.3.2012 wird in der HGA nur die Abrechnungsspitze (Gegenüberstellung geplanter zu abgerechneten Kosten) als Beschlussgegenstand für die Eigentümerversammlung ausgewiesen. Etwaige Zahlungsrückstände bleiben dennoch auf den Dokumenten der Eigentümer dargestellt – jedoch mit der Kennzeichnung „dient lediglich der Information“.

Ausweis Abrechnungsspitze im Dokumentenkopf der Hausgeldabrechnung

Weitere Features:

  • In den Einzelabrechnungen ist für jeden Eigentümer
    • eine Übersicht seiner geleisteten Zahlungen im Abrechnungszeitraum enthalten.
  • Im Dokumentenkopf der Einzelabrechnung ist zusätzlich ausgewiesen:
    • die Empfängeranschrift, um auch ohne Anschreiben der geforderten Abrechnungsform zu entsprechen,
    • noch einmal das Objektergebnis gesamt, um einen besseren Abgleich mit dem eigenen Kostenanteil vornehmen zu können.

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