Hausgeldabrechnungen für Eigentümer
Übersichtlich. Korrekt. Sicher.
Mit Immoware24 erfolgt die Abrechnung der Hausgelder zusätzlich nach den neuen Anforderungen der aktuellen BGH-Urteile vom Februar und März 2012, das bedeutet konkret:
Hausgeld-Einzelabrechnungen nach tatsächlich verbrauchtem Brennstoff
In Umsetzung des BGH-Urteils V ZR 251/10 vom 17.02.2012 werden in den Einzelabrechnungen die Heizkosten des tatsächlich verbrauchten Brennstoffs gegenüber den Eigentümern abgerechnet. Eine Zusammenfassung der umgelegten Kosten wird als „Übersicht“ dargestellt. Dagegen werden die tatsächlich geleisteten Zahlungen im Abrechnungszeitraum in der „Gesamtabrechnung“ wie folgt zusammengefasst: Neben
- der Abrechnung des Geldvermögens der WEG (Nullsummenabgleich) erfolgt auch ein Ausweis der noch offenen Posten und
- die „Erläuterung zu Abweichungen“ zwischen erfolgten Zahlungen (Gesamtabrechnung) und umgelegten Kosten (Einzelabrechnungen).