Änderungen im Telekommunikationsgesetz
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Bis zum 30.11.2021 galt: Kabelgebühren sind nach § 2 BetrKV umlagefähige Betriebskosten. Seit dem 01.12.2021 hat sich dies geändert und nach einer Übergangsfrist zum 01.07.2024 entfällt dieses.
Nach dem neuen § 71 Abs. 2 können Verbraucher (also meist Wohnraummieter) die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdiensten im Rahmen eines Mietverhältnisses nach 24 Monaten beenden. Hausverwalter und Vermieter stehen daher vor folgenden Fragen:
- Was sollte jetzt mit den Kabelnetzbetreibern vereinbart werden?
- Was sollte jetzt mit neuen Mietern vereinbart werden?
- Was passiert, wenn der Mieter die Kabelleistung kündigt?
- Was passiert, wenn ich gegenüber dem Kabelbetreiber kündige?
- Muss ich dann noch an den Mieter liefern?
Dieses Webinar gibt einen Überblick über die Änderungen und beantwortet die oben aufgeworfenen Fragen nach dem aktuellen Stand der Rechtslage.
Dauer: ca. 60 Minuten
Teilnehmen lohnt sich. Denn neben umfassendem Wissen und vielen neuen Informationen bekommen Sie natürlich auch eine Teilnahmebestätigung nach § 34cAbs. 2a GewO, § 15b MaBV – egal ob Immoware24-Kunde oder externer Teilnehmer.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Webinar um ein kostenpflichtiges Webinar handelt, welches nicht in der Webinar-Flatrate enthalten ist.
wann:
Wenn der Mieter stört – Abmahnung und Kündigung im Wohnraummietverhältnis
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Der Umgang mit Beschwerden von Mietern über Nachbarn oder Dienstleistern gehört zum 1 x 1 der Immobilienverwaltung. Dieser Vortrag stellt anhand von Fällen aus der Praxis Beispiele für Störungen des Mietverhältnisses und die Möglichkeiten des Umgangs mit diesen Störungen dar.
Ihnen werden Hinweise gegeben, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Hausfrieden zu wahren. Obendrein werden im Rahmen dieser Fälle und Beispiele Muster für Abmahnungen und Kündigungen erläutert.
Schwerpunkte:
• Ist jede Störung des Mietverhältnisses eine Vertragsverletzung?
• Welche Störungen führen zu welchen mietvertraglichen Konsequenzen?
• Was sind die Voraussetzungen für Abmahnungen und Kündigungen?
Dauer: ca. 90 Minuten
Teilnehmen lohnt sich. Denn neben umfassendem Wissen und vielen neuen Informationen bekommen Sie natürlich auch eine Teilnahmebestätigung nach § 34cAbs. 2a GewO, § 15b MaBV – egal ob Immoware24-Kunde oder externer Teilnehmer.
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Ansprüche des Vermieters bei Auszug des Mieters (Schönheitsreparaturen)
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Die Frage, wer für die Vornahme von Schönheitsreparaturen während oder am Ende des Mietverhältnisses zuständig ist, gehört zu den größten Streitpunkten zwischen Mietern und Vermietern.
In diesem Webinar zeigen wir Ihnen anhand von Fallbeispielen aus Ihrer Praxis und der neuesten Rechtsprechung die typischen Probleme bei Schönheitsreparaturen und den sonstigen Ansprüchen bei Ende des Mietverhältnisses und deren Durchsetzung auf und geben Hinweise, wie Sie mit diesen Problemen umgehen können.
Inhalte:
• Wohnungsübergabe- / Wohnungsabnahmeprotokoll
• Begriff „Schönheitsreparatur“
• Wirksamkeit der Klauseln
• Leistungsaufforderung
• Fristen
Dauer: ca. 90 Minuten
Teilnehmen lohnt sich. Denn neben umfassendem Wissen und vielen neuen Informationen bekommen Sie natürlich auch eine Teilnahmebestätigung nach § 34c Abs. 2a GewO, § 15b MaBV – egal ob Immoware24-Kunde oder externer Teilnehmer.
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Zahlungsausfälle und Zahlungsverzug des Mieters
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Jeder Verwalter kennt dies: Mieter geraten in Zahlungsverzug. Erfahren Sie in diesem Webinar alles, was Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten im Umfang mit Mietschuldnern wissen müssen.
Inhalte:
• Frage der Kündigungsmöglichkeiten – auch und insbesondere im Fall der Insolvenz des Mieters
• Eckpunkte des Insolvenzverfahrens
• Einblick in die Abläufe von Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckungen
Dieses Webinar soll Ihnen helfen einzuschätzen, wann es sinnvoll ist, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen:
• Fälligkeit, Mahnung, Verzug
• Kündigung wegen Zahlungsverzugs
• Insolvenz des Mieters
• Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren
Dauer: ca. 90 Minuten
Teilnehmen lohnt sich. Denn neben umfassendem Wissen und vielen neuen Informationen bekommen Sie natürlich auch eine Teilnahmebestätigung nach § 34c Abs. 2a GewO, § 15b MaBV – egal ob Immoware24-Kunde oder externer Teilnehmer.
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wann:
Verwalterwechsel - Abrechnungen, Fristen, Dokumente, Haftung
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Eine Eigentümergemeinschaft abgeben oder übernehmen – was beim Verwalterwechsel zu bedenken ist. Die Übergabe einer WEG – sei es, dass Sie abgeben oder neu übernehmen – sollte gut vorbereitet sein und nach einem festen Fahrplan ablaufen. Denn im Prozess des Verwalterwechsels lauern einige juristische Fallstricke.
Dieses Webinar geht unter anderem folgenden Fragen nach:
Wie endet überhaupt das Verwalteramt?
Welche Dokumente sind zu übergeben?
Welcher Verwalter hat die aktuelle Betriebskosten- und WEG-Abrechnungen zumachen?
Welche Fristen gelten für Übergaben und Abrechnungen?
Während unserer Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Fragen durch eine eingerichtete Chat-Funktion zu übermitteln.
Dauer: ca. 90 Minuten
Teilnehmen lohnt sich. Denn neben umfassendem Wissen und vielen neuen Informationen bekommen Sie natürlich auch eine Teilnahmebestätigung nach § 34c Abs. 2a GewO, § 15b MaBV – egal ob Immoware24-Kunde oder externer Teilnehmer.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Webinar um ein kostenpflichtiges Webinar handelt, welches nicht in der Webinar-Flatrate enthalten ist.
wann:
Die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung
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Die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen gehört zum 1x1 der Hausverwaltung. Jeder Vermieter einer Wohnung, in der er die Wärme liefert, muss eine Abrechnung erstellen. Der Vortrag stellt die formellen und materiellen Anforderungen an die Abrechnungen dar und erklärt die wesentlichen Unterschiede.
Schwerpunkte:
• Formelle Voraussetzungen (Gesamtkosten, Verteilerschlüssel, Ergebnis)
• Abrechnungsfristen
• Arten von Betriebskosten
Dauer: ca. 120 Minuten
Teilnehmen lohnt sich. Denn neben umfassendem Wissen und vielen neuen Informationen bekommen Sie natürlich auch eine Teilnahmebestätigung nach § 34c Abs. 2a GewO, § 15b MaBV – egal ob Immoware24-Kunde oder externer Teilnehmer.
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wann: