Keine Neuvermietungsprovision für Verwalter? Das BGH-Urteil vom 21. Mai – I ZR 224/25 und seine Folgen für die Verwaltungspraxis
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Überblick
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungsvermittler keine Provision verlangen kann, wenn er zugleich Verwalter der vermittelten Wohnung ist. Der Provisionsausschluss nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WoVermittG gilt dabei auch gegenüber dem Vermieter bzw. Eigentümer. Dadurch gewinnt die Abgrenzung zwischen Verwaltung und Maklertätigkeit deutlich an Bedeutung.
In diesem Seminar erhalten Sie eine kompakte Einordnung der aktuellen Rechtsprechung und erfahren, welche Vergütungsmodelle kritisch zu prüfen sind. Zudem werden Risiken bei Neuvermietungsprovisionen und erfolgsabhängigen Entgelten sowie Rückforderungsansprüche und Verjährungsfragen praxisnah erläutert.
In diesem Seminar behandeln wir (u. a.) folgende Themen:
- Abgrenzung zwischen Miethausverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung und Maklertätigkeit
- Wann ein Verwalter als „Verwalter der Wohnung“ gilt
- Auswirkungen des BGH-Urteils auf Provisionsansprüche
- Prüfung von Vergütungsmodellen nach der Entscheidung
- Risiken bei Neuvermietungsprovisionen und erfolgsabhängigen Entgelten
- Rückforderungsansprüche bereits gezahlter Provisionen
- Verjährungsfragen nach §§ 195, 199 BGB
- Trennung von Verwaltungsvergütung und Maklertätigkeit
Für wen ist das Seminar geeignet?
- Für Miethausverwalter, Sondereigentumsverwalter, WEG-Verwalter, Immobilienmakler, Vermieter und Wohnungsunternehmen.
Dauer: ca. 60 -90 Minuten Ort: Online-Webinar Kosten: kostenfrei
Aufgrund der hohen Aktualität des Themas steht die genaue Dauer des Webinars noch nicht abschließend fest. Bitte beachten Sie, dass es sich um ein kurzfristig angesetztes Aktualitätsformat zur Einordnung des aktuellen BGH-Urteils handelt. Eine Teilnahmebestätigung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV können wir daher ausnahmsweise nicht ausstellen.
