Unterjährige Verbrauchsinformation: automatisiert, gesetzeskonform, ohne Mehraufwand

Sind fernablesbare Zähler installiert, schreibt § 6a der Heizkostenverordnung vor, Bewohner monatlich über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch zu informieren. Immoware24 holt diese Daten automatisch beim Messdienstleister ab und stellt sie Mietern und Eigentümern bereit – im Portal24 oder per Serienbrief.

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Eine gesetzliche Pflicht, die zwölfmal im Jahr wiederkehrt

Die Betriebskostenabrechnung kommt einmal jährlich – die unterjährige Verbrauchsinformation jeden Monat. Und mit dem Ende der Nachrüstfrist für fernablesbare Messtechnik am 31.12.2026 wird sie für nahezu jeden Bestand zur Regelaufgabe.

Monatlicher Rhythmus statt Jahreszyklus

Seit dem 1. Januar 2022 sind die Verbrauchswerte bei fernablesbarer Messtechnik monatlich mitzuteilen (§ 6a Abs. 1 HeizkostenV) – für jede Einheit, periodengenau und an die richtige Person.


Daten liegen beim Messdienstleister

Monatsverbrauch, Vorjahresvergleich und Durchschnittswerte entstehen außerhalb Ihrer Software. Manuelles Abtippen oder Weiterleiten von Listen ist aufwendig und fehleranfällig.


Kürzungsrecht und Haftungsrisiko

Wird die Informationspflicht verletzt, können Mieter ihren Anteil an der Heizkostenabrechnung um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Aus einer administrativen Aufgabe wird schnell ein finanzielles Risiko.

Verbrauchsinformationen automatisch abrufen, aufbereiten und zustellen

Immoware24 verbindet Ihre Liegenschaft über die Schnittstelle des bved direkt mit Ihrem Messdienstleister. Die gesetzlich geforderten Angaben – Monatsverbrauch in Kilowattstunden, Vergleich zu Vormonat und Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsnutzer – landen automatisch in der Software und von dort ohne Umweg bei Mietern und Eigentümern.
Automatischer Datenabruf beim Messdienstleister

Hinterlegen Sie die Webservice-Zugangsdaten einmalig im HeiWaKo-Profil. Die Verbrauchswerte werden anschließend systemseitig in der Liegenschaft bereitgestellt.

  • Standardisierte Schnittstelle nach bved
  • Integrierter Schnittstellen-Test zur Verbindungsprüfung
  • Klare Fehlermeldungen bei Kommunikationsproblemen
Bereitstellung im Portal24

Mieter und Eigentümer sehen ihre Verbräuche grafisch aufbereitet im Portal24 – jederzeit, auf allen Geräten.

  • Automatische Benachrichtigung bei neuen Verbrauchsdaten
  • Verbrauchsverlauf pro Monat und Leistungsart
  • Kein zusätzlicher Versandaufwand für Ihre Verwaltung
Serienbrief für Bewohner ohne Portal-Zugang

Die Heizkostenverordnung schreibt keinen bestimmten Zustellweg vor – ein rein digitaler Prozess scheitert aber, wenn Bewohner das Portal nicht nutzen. Für diese Fälle erzeugen Sie die Verbrauchsinformation direkt aus der Liegenschaft heraus als PDF.

  • Mastervorlage „Unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)”
  • Alle PDFs für eine Periode auf einen Klick
  • Automatische Ablage in den Dokumenten des Objekts
Automatische Bewohnerermittlung

Informiert werden muss der Nutzer, nicht der Vertragspartner. Wer das je Periode ist, ermittelt die Software selbst – aus Mietverträgen, Leerständen und Eigentümerverhältnissen.

  • Mietvertrag vorhanden: der Mieter ist Bewohner
  • Leerstand oder ohne Mietvertrag: der Eigentümer ist Bewohner
  • Bei WEG mit SEV auch Mietverträge ohne SEV-/SEV+-Einstellung berücksichtigen
Datenschutz bei Nutzerwechsel

Wechselt der Bewohner innerhalb einer Verbrauchsperiode, dürfen die Werte des Vorgängers nicht weitergegeben werden. Immoware24 erkennt diese Fälle automatisch.

  • Keine Bereitstellung bei unterjährigem Wechsel
  • Kein Schreiben im Serienbriefdurchlauf
  • Bestätigung der Berechtigung durch Eigentümer im Portal24
Volle Kontrolle über die Verbrauchsdaten

Alle Werte sind in der Liegenschaft einsehbar, filterbar und bei Bedarf korrigierbar – die Grundlage für Ihre Nachweisführung.

  • Übersicht nach Periode, Einheit und Leistungsart
  • Einzelne Datensätze für den Import sperren
  • Benchmark-Werte und Kennzeichnung geschätzter Verbräuche
  • Export der Verbrauchsdaten
Vertrieb kontaktieren

Alle Vorteile auf einen Blick

Gesetzliche Pflicht erfüllen – und dabei Service bieten
Av_Timer

Kein monatlicher Mehraufwand

Datenabruf, Aufbereitung und Bereitstellung laufen automatisiert. Sie prüfen statt zu produzieren.

Encrypted

Rechtssicher informiert

Die monatliche Informationspflicht nach § 6a HeizkostenV wird nachvollziehbar und dokumentiert erfüllt.

Manage_Search

Weniger Rückfragen

Bewohner sehen ihren Verbrauch selbst – das entlastet Telefon und Postfach Ihrer Verwaltung.

Eye_Tracking

Mehr Transparenz, weniger Verbrauch

Der Vergleich mit Vormonat, Vorjahr und Durchschnittsnutzer schärft das Energiebewusstsein und senkt die Kosten Ihrer Bewohner.

Auf einen Klick verfügbar - die unterjährigen Ver­brauchs­infor­mat­ionen gemäß EED

Den besten Service für Ihre Mieter und Eigentümer im Portal24 - schnell und übersichtlich.

Die unterjährige Verbrauchsinformation im Portal24 – schnell, übersichtlich und automatisch aktuell.

Sobald die Monatswerte Ihres Messdienstleisters eingelesen sind, stehen sie Mietern und Eigentümern im Portal24 grafisch aufbereitet zur Verfügung – inklusive automatischer Benachrichtigung, dass neue Daten vorliegen. Bewohner ohne Portalzugang erreichen Sie über denselben Datenbestand: Verbrauchsinformation erzeugen und direkt aus Immoware24 heraus versenden, auf Wunsch als E-Post-Brief.

Tipp: Die Kosten der Verbrauchsinformation nach § 6a sind nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV Teil der umlagefähigen Heizkosten. Das gilt für Abruf, Berechnung und Aufbereitung der Werte – nicht jedoch für allgemeine Verwaltungskosten, wie Porto.

Was unsere Kunden sagen

In guter Gesellschaft

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Wir haben uns für Immoware24 entschieden, da mit dem Portal24, dem Mieter & Eigentümerportal, eine Plattform bereitsteht, mit der wir viel effizienter mit unseren Kunden kommunizieren und Daten austauschen können. Die Nutzerquote beträgt hierbei über 94% – das spart uns ungemein Zeit und Geld.
Kai Kachelmann
Gesellschafter Groth & Schneider WEG Verwaltungs KG
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Wir haben uns für Immoware24 entschieden, da mit dem Portal24, dem Mieter & Eigentümerportal, eine Plattform bereitsteht, mit der wir viel effizienter mit unseren Kunden kommunizieren und Daten austauschen können. Die Nutzerquote beträgt hierbei über 94% – das spart uns ungemein Zeit und Geld.
Kai Kachelmann
Gesellschafter Groth & Schneider WEG Verwaltungs KG
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Seit der Gründung unserer Hausverwaltung arbeiten wir mit Immoware24. Als vollständig digital aufgestellte Hausverwaltung profitieren wir täglich von den durchdachten Prozessen – vom digitalen Posteingang über das Dokumentenmanagement bis hin zum Eigentümerportal. Immoware24 ermöglicht uns effiziente Abläufe, spart wertvolle Zeit und unterstützt uns dabei, unseren Kunden eine moderne, transparente und professionelle Verwaltung zu bieten. Für uns ist Immoware24 ein unverzichtbarer Partner im Verwaltungsalltag.
Mario Kautz
Geschäftsführer, WFV Hausverwaltung GmbH
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Wir haben uns für Immoware24 entschieden, weil die Software nicht nur Fachkompetenz und Erfahrung vereint, sondern auch die Ideen und das Feedback ihrer Anwender aktiv mit einbezieht. So bleiben wir mit unserer digitalen Lösung modern, effizient und attraktiv – für uns und unsere Kunden.
Silke Marter-Packschies
Geschäftsführerin, SMP Ruhr-Immobilien UG
FAQs

Häufig gestellte Fragen zur unterjährigen Verbrauchsinformation

Weitere Funktionen

Immoware24 bietet Ihnen eine Vielzahl an Funktionen

Portal24

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Betriebskosten-Abrechnung

Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen mühelos korrekt erstellen, inklusive Import externer Abrechnungsergebnisse.
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WEG-Verwaltung

BGH-konforme Hausgeldabrechnung, Wirtschaftspläne, Rücklagen und digitale Eigentümerversammlung.
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Ab 2027 betrifft die monatliche Informationspflicht nahezu jeden Bestand
Mit dem Ende der Nachrüstfrist für fernablesbare Messtechnik am 31.12.2026 wird die unterjährige Verbrauchsinformation zur Regelaufgabe. Richten Sie den Prozess ein, bevor er zur Pflicht wird.