Eine gesetzliche Pflicht, die zwölfmal im Jahr wiederkehrt
Monatlicher Rhythmus statt Jahreszyklus
Seit dem 1. Januar 2022 sind die Verbrauchswerte bei fernablesbarer Messtechnik monatlich mitzuteilen (§ 6a Abs. 1 HeizkostenV) – für jede Einheit, periodengenau und an die richtige Person.
Daten liegen beim Messdienstleister
Monatsverbrauch, Vorjahresvergleich und Durchschnittswerte entstehen außerhalb Ihrer Software. Manuelles Abtippen oder Weiterleiten von Listen ist aufwendig und fehleranfällig.
Kürzungsrecht und Haftungsrisiko
Wird die Informationspflicht verletzt, können Mieter ihren Anteil an der Heizkostenabrechnung um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Aus einer administrativen Aufgabe wird schnell ein finanzielles Risiko.
Verbrauchsinformationen automatisch abrufen, aufbereiten und zustellen

Automatischer Datenabruf beim Messdienstleister
Hinterlegen Sie die Webservice-Zugangsdaten einmalig im HeiWaKo-Profil. Die Verbrauchswerte werden anschließend systemseitig in der Liegenschaft bereitgestellt.
- Standardisierte Schnittstelle nach bved
- Integrierter Schnittstellen-Test zur Verbindungsprüfung
- Klare Fehlermeldungen bei Kommunikationsproblemen

Bereitstellung im Portal24
Mieter und Eigentümer sehen ihre Verbräuche grafisch aufbereitet im Portal24 – jederzeit, auf allen Geräten.
- Automatische Benachrichtigung bei neuen Verbrauchsdaten
- Verbrauchsverlauf pro Monat und Leistungsart
- Kein zusätzlicher Versandaufwand für Ihre Verwaltung

Serienbrief für Bewohner ohne Portal-Zugang
Die Heizkostenverordnung schreibt keinen bestimmten Zustellweg vor – ein rein digitaler Prozess scheitert aber, wenn Bewohner das Portal nicht nutzen. Für diese Fälle erzeugen Sie die Verbrauchsinformation direkt aus der Liegenschaft heraus als PDF.
- Mastervorlage „Unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)”
- Alle PDFs für eine Periode auf einen Klick
- Automatische Ablage in den Dokumenten des Objekts

Automatische Bewohnerermittlung
Informiert werden muss der Nutzer, nicht der Vertragspartner. Wer das je Periode ist, ermittelt die Software selbst – aus Mietverträgen, Leerständen und Eigentümerverhältnissen.
- Mietvertrag vorhanden: der Mieter ist Bewohner
- Leerstand oder ohne Mietvertrag: der Eigentümer ist Bewohner
- Bei WEG mit SEV auch Mietverträge ohne SEV-/SEV+-Einstellung berücksichtigen

Datenschutz bei Nutzerwechsel
Wechselt der Bewohner innerhalb einer Verbrauchsperiode, dürfen die Werte des Vorgängers nicht weitergegeben werden. Immoware24 erkennt diese Fälle automatisch.
- Keine Bereitstellung bei unterjährigem Wechsel
- Kein Schreiben im Serienbriefdurchlauf
- Bestätigung der Berechtigung durch Eigentümer im Portal24

Volle Kontrolle über die Verbrauchsdaten
Alle Werte sind in der Liegenschaft einsehbar, filterbar und bei Bedarf korrigierbar – die Grundlage für Ihre Nachweisführung.
- Übersicht nach Periode, Einheit und Leistungsart
- Einzelne Datensätze für den Import sperren
- Benchmark-Werte und Kennzeichnung geschätzter Verbräuche
- Export der Verbrauchsdaten
Alle Vorteile auf einen Blick
Kein monatlicher Mehraufwand
Datenabruf, Aufbereitung und Bereitstellung laufen automatisiert. Sie prüfen statt zu produzieren.
Rechtssicher informiert
Die monatliche Informationspflicht nach § 6a HeizkostenV wird nachvollziehbar und dokumentiert erfüllt.
Weniger Rückfragen
Bewohner sehen ihren Verbrauch selbst – das entlastet Telefon und Postfach Ihrer Verwaltung.
Mehr Transparenz, weniger Verbrauch
Der Vergleich mit Vormonat, Vorjahr und Durchschnittsnutzer schärft das Energiebewusstsein und senkt die Kosten Ihrer Bewohner.
Auf einen Klick verfügbar - die unterjährigen Verbrauchsinformationen gemäß EED
Die unterjährige Verbrauchsinformation im Portal24 – schnell, übersichtlich und automatisch aktuell.
Sobald die Monatswerte Ihres Messdienstleisters eingelesen sind, stehen sie Mietern und Eigentümern im Portal24 grafisch aufbereitet zur Verfügung – inklusive automatischer Benachrichtigung, dass neue Daten vorliegen. Bewohner ohne Portalzugang erreichen Sie über denselben Datenbestand: Verbrauchsinformation erzeugen und direkt aus Immoware24 heraus versenden, auf Wunsch als E-Post-Brief.
Tipp: Die Kosten der Verbrauchsinformation nach § 6a sind nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV Teil der umlagefähigen Heizkosten. Das gilt für Abruf, Berechnung und Aufbereitung der Werte – nicht jedoch für allgemeine Verwaltungskosten, wie Porto.
In guter Gesellschaft

Wir haben uns für Immoware24 entschieden, da mit dem Portal24, dem Mieter & Eigentümerportal, eine Plattform bereitsteht, mit der wir viel effizienter mit unseren Kunden kommunizieren und Daten austauschen können. Die Nutzerquote beträgt hierbei über 94% – das spart uns ungemein Zeit und Geld.


Seit der Gründung unserer Hausverwaltung arbeiten wir mit Immoware24. Als vollständig digital aufgestellte Hausverwaltung profitieren wir täglich von den durchdachten Prozessen – vom digitalen Posteingang über das Dokumentenmanagement bis hin zum Eigentümerportal. Immoware24 ermöglicht uns effiziente Abläufe, spart wertvolle Zeit und unterstützt uns dabei, unseren Kunden eine moderne, transparente und professionelle Verwaltung zu bieten. Für uns ist Immoware24 ein unverzichtbarer Partner im Verwaltungsalltag.


Wir haben uns für Immoware24 entschieden, weil die Software nicht nur Fachkompetenz und Erfahrung vereint, sondern auch die Ideen und das Feedback ihrer Anwender aktiv mit einbezieht. So bleiben wir mit unserer digitalen Lösung modern, effizient und attraktiv – für uns und unsere Kunden.

Häufig gestellte Fragen zur unterjährigen Verbrauchsinformation
Ja. § 6a der Heizkostenverordnung verpflichtet den Gebäudeeigentümer, den Nutzern monatlich Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser mitzuteilen, sobald fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert sind. Grundlage ist die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED). Die Information muss mindestens den Monatsverbrauch in Kilowattstunden, den Vergleich zum Vormonat und zum entsprechenden Monat des Vorjahres sowie den Vergleich mit einem Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie enthalten. Wird nicht oder unvollständig informiert, kann der Nutzer seinen Anteil an der Heizkostenabrechnung um 3 % kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV) – im Verhältnis eines einzelnen Eigentümers zur Gemeinschaft greift dieses Kürzungsrecht allerdings nicht.
Von Ihrem Messdienstleister. Über die standardisierte Datenaustausch-Schnittstelle des bved (Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement) ruft Immoware24 die Werte automatisch ab. Voraussetzung sind die Webservice-Zugangsdaten, die Sie von Ihrem Abrechnungsunternehmen erhalten und einmalig im HeiWaKo-Profil hinterlegen. Die Werte stehen in der Regel zu Monatsbeginn bereit, Benchmarks meist ab Monatsmitte.
Die Heizkostenverordnung schreibt keinen bestimmten Zustellweg vor – Post, Textform oder Portal sind möglich. Entscheidend ist, dass die Information den Nutzer tatsächlich erreicht: Bei einem Portal muss er aktiv darüber unterrichtet werden, dass neue Daten für ihn bereitliegen. Portal24 versendet diese Benachrichtigung automatisch. Für Bewohner ohne Portalzugang erzeugen Sie die Information parallel als Serienbrief.
Bei einem Bewohnerwechsel innerhalb eines Monats dürfen die Verbrauchsdaten aus Datenschutzgründen nicht bereitgestellt werden – dem neuen Nutzer stehen die Werte seines Vorgängers nicht zu. Immoware24 erkennt diese Fälle automatisch: Die Daten werden nicht veröffentlicht und es wird kein Serienbrief erzeugt.
Die Heizkostenverordnung gilt auch im Wohnungseigentum. Liegt kein Mietvertrag vor, gilt der Eigentümer als Bewohner und Empfangsberechtigter. Da der tatsächliche Nutzer der Verwaltung nicht bekannt ist, bestätigen Eigentümer ihre Berechtigung je Verbrauchsperiode im Portal24. Bei der Verwaltungsart WEG mit SEV können zusätzlich Mietverträge ohne SEV-/SEV+-Einstellung in die Bewohnerermittlung einbezogen werden.
Die uVI-Funktion ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung und wird pro verwalteter Einheit abgerechnet. Sprechen Sie unseren Vertrieb an – wir prüfen gemeinsam, welche Ihrer Objekte betroffen sind.
Portal24 ist nahtlos in Immoware24 integriert. Daten wie Dokumente, Kontaktdaten, Vertragsinformationen und Schadensmeldungen werden direkt zwischen der Immoware24 und dem Portal synchronisiert. Das bedeutet, dass Informationen, die Sie in Immoware24 pflegen oder freigeben, automatisch im Portal sichtbar sind und umgekehrt Anfragen aus dem Portal direkt als Tickets oder Aufgaben in Immoware24 landen.


