Ein Wasserschaden kann für eine Hausverwaltung schnell zusätzlichen Aufwand verursachen. Doch ab wann entstehen daraus Regiekosten und welche Rolle spielt der Regiekostenbaustein in der Gebäudeversicherung? In diesem Beitrag erklären wir umfassend, wie Sie mit Regiekosten umgehen können und wie Sie von Ihrer Versicherung dabei unterstützt werden können.
Was sind Regiekosten in der Hausverwaltung?
Regiekosten sind Kosten oder Vergütungen für besonderen Verwaltungsaufwand. Bei einem einfachen Schaden gehören die üblichen Schritte häufig zur Grundleistung. Anders sieht es aus, wenn mehrere Gewerke gesteuert, Angebote verglichen, Gutachter eingebunden oder Folgeschäden begleitet werden.
Typische Fälle sind:
- die Bearbeitung größerer Versicherungsschäden
- die Koordination mehrerer Handwerker oder Gutachter
- die Abstimmung mit Versicherern und Dienstleistern
- die Begleitung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen
- zusätzliche Berichte, Dokumentationen oder Sonderaufgaben außerhalb des normalen Tagesgeschäfts
Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Schaden sind automatisch vergütungspflichtige Regiekosten.Tätigkeiten, die bereits durch die vereinbarte Grundvergütung abgedeckt sind, sollten nicht zusätzlich berechnetwerden. Deshalb braucht es klare Regeln im Verwaltervertrag oder einen entsprechenden Beschluss.
Wie sollten Regiekosten geregelt und abgerechnet werden?
Legen Sie Regiekosten nicht erst im Schadenfall fest. Im Verwaltervertrag sollte festgehalten sein, welche Leistungen zur Grundleistung gehören und wann zusätzlicher Aufwand vergütet wird.
Eine gute Regelung beantwortet mindestens diese Fragen:
- Welche Tätigkeiten gelten als Sonderleistung?
- Ab wann entsteht ein zusätzlicher Vergütungsanspruch?
- Wie wird abgerechnet?
- Wie wird der Aufwand dokumentiert?
- Wann werden Eigentümer oder Beirat informiert?
Welche Abrechnungsmodelle gibt es?
In der Praxis kommen verschiedene Abrechnungsmodelle vor. Welches Modell passt, hängt vom Objektbestand, den internen Abläufen und der Art der Sonderleistungen ab.
Stundensatz
Bei einer stundenbasierten Abrechnung wird der tatsächliche Zeitaufwand dokumentiert und mit einem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Das ist besonders nachvollziehbar, setzt aber konsequente Zeiterfassung voraus.
Vorteil: Eigentümer sehen konkret, welcher Aufwand entstanden ist.
Nachteil: Ohne saubere Dokumentation ist das Modell angreifbar.
Pauschale
Eine Pauschale kann zum Beispiel für die Bearbeitung eines Versicherungsschadens bis zu einer bestimmten Schadenshöhe vereinbart werden. Das schafft Planbarkeit und reduziert Abrechnungsaufwand.
Vorteil: Einfache Kommunikation und klare Erwartung.
Nachteil: Bei sehr einfachen oder sehr komplexen Fällen kann die Pauschale als unausgewogen empfunden werden.
Prozentsatz der Schadens- oder Auftragssumme
Bei diesem Modell wird ein prozentualer Betrag auf Basis der Schadens- oder Auftragssumme berechnet. Wichtig ist, die Bemessungsgrundlage eindeutig zu definieren: netto, brutto, Reparaturkosten, Regulierungssumme oder ausgezahlter Versicherungsbetrag.
Vorteil: Einfaches Modell bei größeren Schadenfällen.
Nachteil: Ohne klare Berechnungsgrundlage können schnell Unklarheiten entstehen.
Hybridmodell
Ein Hybridmodell kombiniert Pauschale und Stundensatz. Beispiel: Eine Pauschale deckt die ersten drei Stunden ab, darüber hinaus wird nach Zeit abgerechnet.
Vorteil: Verbindet Planbarkeit mit Fairness bei höherem Aufwand.
Nachteil: Braucht klare Schwellenwerte und Nachweise.
Übersicht
| Modell | Vorteil | Wichtig |
|---|---|---|
| Stundensatz | tatsächlicher Aufwand nachvollziehbar | Zeit erfassen |
| Pauschale | einfache und planbare Abrechnung | Leistungsumfang festlegen |
| Prozentsatz | einfach bei größeren Schäden | Berechnungsgrundlage definieren |
| Hybrid | verbindet Pauschale und Zeitaufwand | Schwellenwerte festlegen |
Sie haben Fragen zu Regiekosten in Ihren Objekten? Über unsere eTermin-Funktion können Sie direkt einen Beratungstermin mit einem unserer Immoware24-Versicherungsmakler vereinbaren. So können Sie klären, welche Regelungen für Ihre Verwaltung zutreffen.
Einfacher Schaden oder komplexe Sonderleistung?
- Meldung aufnehmen
- Versicherung informieren,
- einen Handwerker beauftragen,
- Rechnung und Angebote prüfen,
- Vorgang abschließen.
Anders sieht es aus, wenn ein Schaden viele Abstimmungen erfordert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn mehrere Gewerke beteiligt sind, Termine aufeinander abgestimmt werden müssen, Gutachter eingeschaltet werden, Eigentümer und Mieter parallel informiert werden müssen oder die Schadenursache zunächst unklar ist. Dann entsteht schnell ein Projekt, das deutlich über die einfache Schadenweiterleitung hinausgeht.
Typische Anzeichen für eine komplexe Sonderleistung:
- mehrere beteiligte Gewerke, z. B. Leckortung, Trocknung, Sanitär, Maler, Bodenleger
- Abstimmung zwischen Versicherung, Gutachtern, Eigentümern, Mietern und Handwerkern
- mehrere Ortstermine oder Nachkontrollen
- Prüfung und Vergleich mehrerer Angebote
- Koordination von Folgeschäden oder Nutzungsausfällen
- längere Laufzeit mit wiederholten Rückfragen
- separate Berichterstattung an Beirat oder Eigentümerversammlung
Insbesondere solche Fälle sollten im Verwaltervertrag oder in einer Sonderleistungsvereinbarung berücksichtigt werden. Denn hier geht es nicht mehr nur um die Weiterleitung einer Schadensmeldung, sondern um aktive Koordination, Nachverfolgung und Dokumentation eines komplexen Vorgangs.
Regiekostenbausteine in der Gebäudeversicherung
Ein Regiekostenbaustein kann vorsehen, dass die Gebäudeversicherung zusätzlichen Verwaltungs- und Koordinationsaufwand im Schadenfall erstattet. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt von der jeweiligen Police und den Versicherungsbedingungen ab.
Wichtig ist die Abgrenzung: Der Versicherungsschutz und der Vergütungsanspruch der Verwaltung sind zwei unterschiedliche Fragen. Ein Regiekostenbaustein entscheidet nicht darüber, ob die Verwaltung ihren Aufwand gegenüber der GdWE abrechnen darf.
Bei der Prüfung des Versicherungsschutzes sollten insbesondere folgende Punkte betrachtet werden:
- Ab welcher Schadenshöhe greift die Regelung?
- Welche Tätigkeiten sind erfasst?
- Welche Nachweise werden verlangt?
- Wer erhält die Erstattung?
- Welche weiteren Kosten sind bereits über den Versicherungsschutz abgedeckt?
- separate Berichterstattung an Beirat oder Eigentümerversammlung
Tipp: Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Gebäudeversicherung Regiekosten-Regelungen enthält, nutzen Sie unseren Vertragscheck.
Regiekosten und Regiekostenbaustein: Was ist der Unterschied?
Diese beiden Begriffe werden häufig gleichgesetzt oder miteinander verwechselt. Beide Begriffe sind deutlich voneinander abgegrenzt:
Regiekosten
= zusätzlicher Verwaltungsaufwand, der bei der Verwaltung entsteht.
Regiekostenbaustein
= Bestandteil des Versicherungsschutzes, über den dieser zusätzliche Aufwand unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden kann.
| Regiekosten der Verwaltung | Regiekostenbausteine der Versicherung |
|---|---|
| zusätzlicher Aufwand der Verwaltung (Schadenaufnahme, Abstimmung mit Gewerken und Versicherern, Angebotsprüfung, Rechnungsprüfung, zusätzliche Kommunikation mit Eigentümern und dem Beirat) | Bestandteil des Versicherungsschutzes |
| Grundlage ist z. B. der Verwaltervertrag | Grundlage sind Police und Versicherungsbedingungen |
| Frage: Darf die Verwaltung den Aufwand abrechnen? | Frage: Übernimmt die Versicherung diese Kosten? |
Beide Fragen sind unabhängig voneinander zu betrachten: Die Verwaltung kann einen Vergütungsanspruch gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) haben, auch wenn die Versicherung die Kosten nicht übernimmt.
Was Verwaltungen dokumentieren sollten
Eine gute Dokumentation ist der wichtigste Schutz vor späteren Rückfragen. Sie zeigt nicht nur, dass Aufwand entstanden ist, sondern auch warum.
Für jeden größeren Vorgang sollten mindestens diese Informationen erfasst werden:
- Datum und Uhrzeit
- kurze Beschreibung der Tätigkeit
- Dauer der Tätigkeit
- verantwortliche Person oder Team
- Objekt und Einheit
- Schadennummer, Vorgangsnummer oder Ticket-ID
- beteiligte Dienstleister, Versicherungen oder Gutachter
- Ergebnis oder nächster Schritt
Beispiel:
| Datum | Tätigkeit | Bezug | Dauer |
|---|---|---|---|
| 14.03 | Schadensmeldung aufgenommen und Versicherer informiert | Wasserschaden, WE 5 | 35 Min. |
| 15.03 | Handwerkertermin koordiniert und Eigentümer informiert | Wasserschaden, WE 5 | 45 Min. |
| 22.03 | Rechnung geprüft und Rückfrage an Handwerker gestellt | Wasserschaden, WE 5 | 30 Min. |
Typische Fehler bei Regiekosten
Sonderhonorar erst nachträglich erklären
Wenn Eigentümer erst nach Abschluss des Vorgangs erfahren, dass Sonderkosten entstehen, kann die Abrechnung zu Rückfragen führen. Besser ist, eine rechtzeitige Information bereitzustellen, sobald absehbar ist, dass ein Vorgang über die vereinbarten Grundleistungen hinausgeht.
Das gilt besonders bei Schäden mit mehreren Gewerken. Sobald klar wird, dass aus einem einfachen Vorgang eine Bearbeitung entsteht, die viele Abstimmungen erfordert, sollte die Verwaltung Beirat oder Eigentümer informieren, wie der zusätzliche Aufwand behandelt und dokumentiert wird.
Keine klare Vertragsgrundlage
Ohne Regelung im Verwaltervertrag oder Beschluss kann der abgerechnete Zusatzaufwand zu Unklarheiten führen. Sonderleistungen sollten deshalb grundsätzlich vorab beschrieben werden.
Unklare Bemessungsgrundlage
Insbesondere bei prozentualen Modellen muss klar sein, worauf sich der Prozentsatz bezieht. Netto- und Bruttobeträge dürfen nicht vermischt werden.
Fehlende Tätigkeitsnachweise
Allgemeine Tätigkeitsbeschreibungen wie "Schadenbearbeitung" reichen oft nicht aus. Besser sind kurze, konkrete Tätigkeitsbeschreibungen mit Datum, Dauer und Vorgangsbezug.
Fehlende Nachvollziehbarkeit bei Versicherungsleistungen
Wenn eine Gebäudeversicherung Regiekosten ersetzt, sollten Eigentümer nachvollziehen können, welche Regelung besteht und wie mit der Erstattung umgegangen wird.
Wie digitale Prozesse helfen können
Regiekosten lassen sich nur dann gut erklären, wenn der zugrunde liegende Vorgang nachvollziehbar bleibt. Digitale Prozesse helfen dabei, Schadenfälle und Sonderleistungen strukturiert abzubilden.
Sinnvoll ist insbesondere:
- Schadenfälle als Vorgang oder Ticket anzulegen
- E-Mails und Dokumente objektbezogen zu speichern
- Rechnungen, Fotos und Angebote zentral abzulegen
- Bearbeitungsschritte mit Datum und Verantwortlichkeit zu dokumentieren
- Belege für Eigentümer, Beirat oder Versicherer schnell bereitzustellen
So entsteht aus vielen einzelnen E-Mails, Telefonaten und Dokumenten ein nachvollziehbarer Vorgang. Das erleichtert nicht nur die Abrechnung von Sonderleistungen, sondern verbessert auch die interne Zusammenarbeit.
Zusammenfassung
Regiekosten sind kein Tabuthema. Im Gegenteil: Wenn sie sauber geregelt sind, helfen sie dabei, den tatsächlichen Aufwand professioneller Schadenbearbeitung sichtbar zu machen. Für Hausverwaltungen lohnt es sich deshalb, Sonderleistungen frühzeitig zu regeln, den Aufwand nachvollziehbar zu dokumentieren und passende Versicherungsregelungen zu prüfen.
Besonders bei Versicherungsschäden sollte zusätzlich geprüft werden
- ob die Gebäudeversicherung Regiekosten vorsieht
- welche normalen Regelungen zu notwendigen Koordinations- oder Wiederherstellungskosten gelten
- wer eine mögliche Erstattung erhält
- wie die GdWE darüber informiert wird
Dabei gilt: Versicherungsschutz und vertraglicher Vergütungsanspruch sind getrennt zu betrachten. Eine passende Versicherungslösung mit Regiekostenbaustein erweitert den Schutz für verwaltete Objekte genau um den Verwaltungsaufwand, der in der professionellen WEG-Schadenbearbeitung entstehen kann.
FAQs: Häufig gestellte Fragen
Regiekosten sind Vergütungen oder Erstattungen für besonderen Verwaltungsaufwand, der über die vereinbarte Grundleistung hinausgeht. Häufig geht es um Schadenbearbeitung, Handwerkerkoordination oder zusätzliche Abstimmungen mit Versicherern.
Das hängt von der vertraglichen Grundlage, dem vereinbarten Leistungsumfang und der Nachvollziehbarkeit ab. Sonderleistungen sollten im Verwaltervertrag oder durch einen Beschluss klar geregelt sein.
Ein Regiekostenbaustein kann Aufwand ersetzen, der bei der Schadenregulierung entsteht. Das ist besonders von Bedeutung, weil private Wohngebäudeversicherungen üblicherweise den eigenen Verwaltungs- oder Abstimmungsaufwand meist nicht ersetzen. In WEG-Policen oder Spezialkonzepten können dafür aber eigene Regelungen vorgesehen sein.
Regiekosten sind der tatsächliche oder vertraglich geregelte Aufwand der Verwaltung. Der Regiekostenbaustein ist dagegen eine Versicherungsregelung, die diesen Aufwand ganz oder teilweise erstatten kann. Beides muss getrennt geprüft werden: einmal im Verhältnis Verwaltung/GdWE und einmal im Verhältnis Versicherer/Versicherungsnehmer.
Ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums. Für das Wirtschaftsjahr 01.01.2025 bis 31.12.2025 muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2026 beim Mieter sein. Verspätete Abrechnungen bleiben gültig, eine Nachforderung ist dann aber ausgeschlossen.
Ja, je nach Vertrag und Schadenfall kann zusätzlicher Aufwand auch unabhängig von einem besonderen Regiekostenbaustein erstattet werden. Wenn tatsächlich zusätzlicher Abstimmungsaufwand erforderlich wird, etwa durch mehrere Gewerke, Gutachtertermine, Folgeschäden oder längere Projektbegleitung, kann dieser Aufwand unter die vereinbarten Regelungen der Wohngebäudeversicherung fallen. Der Regiekostenbaustein erweitert den Schutz zusätzlich um den besonderen Verwaltungsaufwand bei verwalteten Objekten. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen und eine nachvollziehbare Dokumentation des Aufwands.
Das kann der Fall sein, wenn Regiekosten im Verwaltervertrag oder durch Beschluss wirksam geregelt sind. Die Versicherungsleistung und der Vergütungsanspruch der Verwaltung gegenüber der GdWE sind zwei voneinander getrennte Themen.
In der WEG sollten Eigentümer bzw. Beirat nachvollziehen können, welche Regiekosten entstehen, welche Regelung in der Versicherung gilt und wer eine mögliche Erstattung erhält.
Sinnvolle Angaben sind:
- Datum,
- Genaue Beschreibung der Tätigkeit,
- Dauer der Ausführung,
- Verantwortliche Person,
- Objekt,
- Verwaltungseinheit,
- Schadennummer oder Ticket-ID sowie
- eine kurze Beschreibung des Ergebnisses.
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